Funktion · DSGVO & Server

DSGVO & Server in Deutschland — Datenschutz, der zu Musikunterricht passt

Schülerdaten gehören nach Deutschland — nicht in eine US-Cloud. Notenzimmer läuft auf einem Server in Nürnberg, IBAN und Steuer-ID sind in der Datenbank verschlüsselt, und der AVV nach Art. 28 DSGVO liegt unterschriftsbereit in deinem Konto.

Server in Nürnberg IBAN verschlüsselt AVV inklusive

Notenzimmer-Datenschutz-Übersicht: Server-Standort Nürnberg, verschlüsselte Felder, Backup-Status

01 Server-Standort

Server in Nürnberg — Daten bleiben in Deutschland

Notenzimmer läuft auf einem dedizierten Server in Nürnberg, betrieben bei einem deutschen Hosting-Anbieter mit Rechenzentrum in Bayern. Das bedeutet: kein US-Anbieter, keine Daten-Übertragung in Drittländer, kein Patriot-Act, kein CLOUD-Act. Wenn du Schülerdaten in Notenzimmer eingibst, liegen sie auf einer Maschine, die deutscher Rechtsprechung untersteht — Punkt.

Das ist ein bewusster Unterschied zu vielen anderen Musiklehrer-Tools, die zwar deutsch beschriftet sind, aber im Hintergrund auf AWS in Frankfurt, Google Cloud oder Microsoft Azure laufen. Das ist datenschutzrechtlich umstritten, weil die Mutter-Konzerne US-amerikanisch sind und damit dem CLOUD-Act unterliegen — auch wenn der Server physisch in Europa steht. Notenzimmer umgeht diese Unschärfe komplett: der Anbieter ist deutsch, der Server steht in Deutschland, der Betreiber (Oertel Computers Inh. Robin Oertel) sitzt in Oberasbach bei Nürnberg.

Falls deine Schüler-Eltern dich nach dem Server-Standort fragen — und das passiert mit zunehmend datenschutzbewussten Familien immer öfter — kannst du eine klare Antwort geben: „Mein Verwaltungs-Tool läuft auf einem deutschen Server in Nürnberg, betrieben von einem deutschen Anbieter."

02 Verschlüsselung

IBAN und Steuer-ID verschlüsselt in der Datenbank

Nicht alle Daten sind gleich schutzbedürftig. Ein Schüler-Vorname ist unkritisch, eine IBAN dagegen ist ein Bank-Identifikator, der bei einem Datenleck direkt für Lastschrift-Betrug missbraucht werden kann. Deshalb behandelt Notenzimmer diese Felder unterschiedlich: IBAN, Steuer-ID und USt-IdNr sind in der Datenbank verschlüsselt gespeichert (Application-Level-Encryption mit AES-256). Selbst wenn ein Angreifer die rohe Datenbank in die Hände bekäme, läge dort nur Chiffrat ohne Klartext.

Der Verschlüsselungs-Schlüssel liegt nicht in der Datenbank, sondern getrennt davon im Server-Konfigurations-Speicher (Rails-Credentials), gesichert durch Linux-Datei-Berechtigungen und nur dem Notenzimmer-Prozess zugänglich. Damit greift Defense-in-Depth: ein Datenbank-Leak alleine reicht nicht aus, um an die sensiblen Felder zu kommen — der Angreifer bräuchte zusätzlich Zugriff auf den Server-Schlüssel.

Die Datenbank-Verbindung läuft über TLS, alle Verbindungen von deinem Browser zum Server ebenfalls (HTTPS mit aktuellem Let’s-Encrypt-Zertifikat, aktuelle TLS-Konfiguration mit HSTS). Klartext-HTTP gibt es nicht — wer http://notenzimmer.de eintippt, wird sofort auf https umgeleitet.

03 AVV

Auftragsverarbeitungs-Vertrag (AVV) — direkt in deinem Konto

Sobald du Notenzimmer für die Verarbeitung von Schüler-Daten nutzt, bist du der Verantwortliche nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO und Notenzimmer (Oertel Computers Inh. Robin Oertel) ist Auftragsverarbeiter nach Art. 4 Nr. 8 DSGVO. Diese Konstellation verlangt nach Art. 28 DSGVO einen schriftlichen Auftragsverarbeitungs-Vertrag — den brauchst du in deiner Datenschutz-Dokumentation, falls die Aufsichtsbehörde irgendwann anklopft.

Notenzimmer macht das einfach: der AVV liegt unterschriftsbereit in deinem Konto. Du findest ihn unter „Einstellungen → Datenschutz", kannst ihn als PDF herunterladen, prüfen, gegenzeichnen (digital oder per Hand) und ablegen. Der Vertrag deckt alle Pflicht-Punkte aus Art. 28 DSGVO ab: Verarbeitungs-Zwecke, Daten-Kategorien, technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs), Sub-Auftragsverarbeiter (E-Mail-Versand über Brevo, Zahlungs-Abwicklung über Mollie), Lösch-Konzept, Auditrechte.

Die Sub-Auftragsverarbeiter sind übrigens minimal gehalten: Brevo (französisch, DSGVO-konform) für transaktionalen E-Mail-Versand und Mollie (niederländisch) für die Zahlungs-Abwicklung. Beide EU-Anbieter, beide mit eigenem AVV-Stack — keine US-Cloud im Weg.

04 Backup & Verfügbarkeit

Tägliches Backup, 30 Tage Aufbewahrung, getrennter Speicher

Verschlüsselung schützt vor Datendiebstahl, aber nicht vor Datenverlust. Deshalb läuft jede Nacht ein vollständiges Datenbank-Backup der gesamten Notenzimmer-Installation. Die Backups landen nicht auf demselben Server, sondern auf einem getrennten Storage-Volume bei einem anderen Standort des Hosters — physisch entkoppelt, damit ein einzelner Hardware-Defekt nicht beide Kopien auf einmal trifft.

30 Tage Aufbewahrung: du kannst bis zu einen Monat zurück. Das deckt typische Notfall-Szenarien ab — versehentlich gelöschter Schüler, falscher Vertrag, defektes Import-Skript. Backups älter als 30 Tage werden automatisch gelöscht, damit auch hier das Datensparsamkeits-Prinzip (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO) eingehalten wird.

Die Wiederherstellung läuft nicht auf Selbstbedienung — wenn du Daten zurückbrauchst, schreibst du eine kurze E-Mail an kontakt@notenzimmer.de, und wir spielen den gewünschten Zeitstand zurück (in der Regel innerhalb eines Werktags). Das ist Absicht: Restore-Aktionen sind selten und brauchen Augenmaß — ein „Wiederherstellungs-Knopf" für jeden Lehrer wäre eher gefährlich als hilfreich.

05 Betroffenen-Rechte

Auskunft, Export, Löschung — eingebaut, nicht aufwendig

Wenn ein Schüler oder ein Elternteil dich fragt, „welche Daten habt ihr von mir gespeichert?" (Art. 15 DSGVO — Auskunftsrecht), willst du diese Antwort nicht händisch zusammensuchen müssen. Notenzimmer hat einen Daten-Export pro Schüler eingebaut: ein Klick erzeugt eine ZIP-Datei mit allen Stammdaten, Vertrags-Daten, gehaltenen Stunden, gestellten Rechnungen, hochgeladenen Notizen — alles, was zu diesem Schüler in der Datenbank steht. Format: lesbares JSON plus alle Rechnungs-PDFs.

Für das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO, „Recht auf Vergessenwerden") gibt es einen Schüler-Lösch-Knopf, der die Stamm- und Vertrags-Daten unwiderruflich entfernt. Ausnahme: Rechnungen. Diese müssen wegen § 147 AO (10-jährige Aufbewahrungspflicht) erhalten bleiben — sie werden aber anonymisiert (Empfänger-Name wird durch „Schüler gelöscht am [Datum]" ersetzt), so dass das Steuerrecht erfüllt bleibt, ohne dass Personendaten unnötig liegen bleiben.

Berichtigung (Art. 16) und Widerspruch (Art. 21) sind ohnehin selbsterklärend: jede Schüler- und Eltern-Information lässt sich direkt im Notenzimmer-Profil ändern oder zurückziehen. Für Lehrer, die eine vollständige Liste ihrer Verarbeitungs-Tätigkeiten brauchen (Art. 30 DSGVO), liegt im Konto eine vorbereitete Verfahrens-Beschreibung zum Download — du musst sie nur noch um deine Lehrer-spezifischen Punkte ergänzen.

FAQ Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Datenschutz & Server

Wo genau steht der Server?

In einem Rechenzentrum in Nürnberg, betrieben vom deutschen Anbieter Hetzner Online GmbH (Sitz Gunzenhausen, Bayern). Es handelt sich um einen Cloud-Server in Hetzners Nürnberg-Region, nicht um Shared Hosting. Genaue Adresse: Hetzner Online GmbH, Industriestraße 25, 91710 Gunzenhausen — Rechenzentrum NBG1, Nürnberg.

Wer hat Zugriff auf die Daten meiner Schüler?

Du selbst (über dein Notenzimmer-Konto) und der Notenzimmer-Betreiber (Oertel Computers Inh. Robin Oertel) im Rahmen der technischen Wartung. Es gibt keine weiteren Mitarbeiter, keine US-Cloud-Anbieter, keine Drittparteien außer den im AVV genannten Sub-Auftragsverarbeitern Brevo (E-Mail-Versand) und Mollie (Zahlungs-Abwicklung) — und auch die sehen nur die für ihren Zweck minimal nötigen Daten (E-Mail-Adresse für Brevo, Zahlungs-Token für Mollie).

Wie lange werden meine Daten gespeichert, wenn ich mein Konto kündige?

Nach der Kündigung gibt es eine 30-tägige Karenz-Zeit (falls du dich umentscheidest), danach werden alle persönlichen Stamm- und Vertrags-Daten gelöscht. Rechnungen bleiben wegen § 147 AO 10 Jahre erhalten — anonymisiert, ohne Schüler-Klartext-Namen, nur mit den steuerrechtlich vorgeschriebenen Pflichtangaben. Backups, die noch deinen Klartext enthalten, werden innerhalb der 30-Tage-Backup-Rotation gelöscht.

Brauche ich eine Einwilligung der Eltern, bevor ich ihre Daten in Notenzimmer eingebe?

In der Regel nicht für die Vertrags-Abwicklung selbst — wenn die Eltern bei dir Musikunterricht buchen und du dafür Adresse und Kontaktdaten brauchst, fällt das unter Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung). Du solltest sie aber transparent informieren, dass du dafür eine elektronische Verwaltungs-Software nutzt — eine kurze Datenschutz-Information mit Verweis auf den Server in Deutschland reicht. Für freiwillige Zusatzdaten (z.B. „darf ich Fotos vom Schülervorspiel auf meiner Website zeigen?") brauchst du natürlich weiterhin eine ausdrückliche Einwilligung.

Was passiert bei einem Datenleck?

Sollte trotz aller Vorkehrungen ein Sicherheits-Vorfall eintreten (z.B. unautorisierter Zugriff auf die Datenbank), informiert dich der Notenzimmer-Betreiber unverzüglich nach Art. 33 Abs. 2 DSGVO — meistens innerhalb weniger Stunden, spätestens 24 h nach Bekanntwerden. Du brauchst diese Information, weil du als Verantwortlicher entscheiden musst, ob du deinerseits eine Meldung an die Aufsichtsbehörde (innerhalb 72 h nach Art. 33 Abs. 1) sowie an die betroffenen Schüler/Eltern (Art. 34) machst.

Kann ich meinem Steuerberater Zugriff geben, ohne ihm mein Passwort zu geben?

Aktuell nicht über eine separate Steuerberater-Rolle — die kommt in einer späteren Version. Übergangslösung: Du exportierst die für den Steuerberater relevanten Daten (alle Rechnungen eines Jahres als ZIP, plus eine Übersichts-Liste als PDF) und gibst ihm diesen Export. Das ist datenschutzrechtlich sauberer als ein geteiltes Passwort, weil du kontrollierst, welche Daten genau er sieht.

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